Meningokokken-B-Impfung: neue Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen für Babys und Kleinkinder
Beide Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden. Die erweiterte Empfehlung der STIKO schließt auch Nachholimpfungen gegen Meningokokken B bis zum fünften Geburtstag ein. Diese neue Standardimpfung wurde im März/April 2024 vom Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen.
Erstattung nun verpflichtend
Damit gehört nun auch die Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und wird ab sofort von den Kassen verpflichtend übernommen. Da die Erstattung der Meningokokken-B-Impfung noch recht neu ist, erfolgt diese bislang noch nicht in allen Bundesländern automatisch über die elektronische Gesundheitskarte (umgangssprachlich auch bekannt als „Versichertenkarte“). Dies wird voraussichtlich in ein paar Monaten bundesweit der Fall sein. Bis dahin gilt zunächst das Rückerstattungsverfahren, bei dem die Erstattung des Privatrezeptes von den Kassen geleistet wird.
Meningokokken-Erkrankungen können schnell lebensbedrohlich verlaufen
Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) führen. Babys und Kleinkinder haben aufgrund ihres noch nicht gänzlich ausgereiften Immunsystems das höchste Erkrankungsrisiko. Trotz intensivmedizinischer Behandlung kann es bei 20 % der Patient*innen zu Komplikationen und Spätfolgen wie Hörverlust, Erblinden, Vernarbungen oder dem Verlust von Gliedmaßen durch Amputationen kommen.
STIKO-Empfehlung schließt Nachholimpfungen ein
Die meisten Meningokokken-Fälle treten bei Kindern unter fünf Jahren auf, wobei das Risiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist. Daher empfiehlt die STIKO, die beiden Standardimpfungen schnellstmöglich nachzuholen. Die Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen, die gegen Meningokokken C bis zum 18. Lebensjahr, falls es vorher keine Immunisierung gab.
Eltern sollten ihre Kinderärzt*innen ansprechen
Eltern sollten ihre Kinderärztin bzw. ihren -arzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen und nach einer Empfehlung fragen. Weitere Informationen unter: www.meningitis-bewegt.de.
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